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Gildenstatut der Magiergilde
Präambel
I. Grundlagen:
Die Magiergilde widmet sich der interdisziplinären Forschung und Ausbildung von erfahren Magiern.
- Name: Magiergilde
- Ausrichtung: Keine feste Ausrichtung
- Wappen: Das Wappen der Magiergilde zeigt die Insignien des Magiers, die da sind Stab, Schwert, Kugel und Schale.
- Sitz: Globule Garania
- Ziele: Fortbildung erfahrener Magier, HESindegefällige Forschung
II. Organisation
- Gliederung:
Die Magiergilde gliedert sich in folgende Fakultäten, deren Leiter jeweils Sitz und Stimme im Gildenrat haben:
- Lehrstuhl für Antimagie
- Lehrstuhl für Beherrschung
- Lehrstuhl für die Beschwörung dämonischer Mächte
- Lehrstuhl für die Beschwörung elementarer Kräfte
- Lehrstuhl für Bewegung
- Lehrstuhl für Heilung
- Lehrstuhl für Hellsicht
- Lehrstuhl für Illusion
- Lehrstuhl für Kampf
- Lehrstuhl für Metamagie
- Lehrstuhl für Verständigung
- Lehrstuhl für Verwandlung von Lebewesen
- Lehrstuhl für Verwandlung von Unbelebtem
Die Lehrstühle haben eine eigene Lehrstuhlsatzung zu erarbeiten, in der spezifische Angelegenheiten des Lehrstuhls geregelt werden. Über diese Lehrstuhlsatzung ist durch den Gildenrat zu genehmigen.
- Leitung
- Gildenleiter
- Gewählt vom Gildenrat (auf Lebenszeit)
- Der Gildenleiter steht dem Gildenrat vor.
- Dort verfügt er über zwei Stimmen sowie über ein Vetorecht zu allen Entscheidungen.
- Disziplinarisch vorgesetzt allen Magiern der Akademie
- Überwacht die Tätigkeit der Verwaltung
- Kann Beschlußvorlagen in den Gildenrat einbringen
- Der Gildenleiter führt den Titel "Spektabilität" bzw. "(Magister) Spectabilitas"
- Gildenrat
- Oberstes Gremium der Gilde ist der Gildenrat
- Zuständigkeit
- Aufnahme von Lehrmeistern
- Bestimmung der grundsätzlichen Ausrichtung der Gilde
- Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Magiergilde
- Je nach Grad der Erschließung der Globule auch weltliches Leitungsgremium. Erlasse des Gildenrats sind für die Verwaltung die dem Kanzler untersteht bindend.
- Entscheidung über Beschlußvorlagen des Gildenleiters und der ständigen Ausschüsse.
- Kanzler
- Der Kanzler wird vom Gildenleiter ernannt und vom Gildenrat bestätigt
- Dem Kanzler obliegt die Durchführung der laufenden Geschäfte der Gilde. Er ist disziplinarisch der Vorgesetzte aller Nichtmagier (bzw. Lehrmeister) sowie der Eleven.
- Er ist ebenfalls für die Verwaltung der bereits erschlossenen Gebiete der Globule zuständig.
- Vizekanzler
- Neben dem Kanzler gibt es zwei Vizekanzler, die der Gildenleiter auf Antrag des Kanzlers ernennt.
- Ein Vizekanzler ist für die Angelegenheiten der Akademie der zweite für Angelegenheiten der weltlichen Herrschaft in der Globule zuständig.
- Leiter der Lehrstühle
- Die Leiter der Lehrstühle werden vom Gildenrat auf unbestimmte Zeit ernannt.
- Eine Neubesetzung der Lehrstuhlleitung gegen den Wunsch des Lehrstuhlinhabers kann nur durch Dreiviertelmehrheit im Gildenrat erfolgen. Eine Abstimmung auf Entziehung der Lehrstuhlleitung kann nur auf Antrag des Gildenleiters oder im Rahmen eines Gruppenantrags von mindestens 5 Mitgliedern des Gildenrates erfolgen.
- Den Leitern der Lehrstühle obliegt die Verwaltung der einzelnen Lehrstühle. Sie sind innerhalb der vom Gildenrat festgelegten Grenzen autonom in der Gestaltung des Lehrprogramms.
- Die Leiter der Lehrstühle bestimmen über die Aufnahme von weiteren Dozenten und Schülern in ihre Fakultät.
- Die Leiter der Lehrstühle führen den Titel "Magister Magnus" bzw. "Magister (ordinarius)" gemäß den gültigen Regulierungen für Gildenmagier.
- Vertretung
- Die Gilde wird nach außen vertreten durch den Gildenleiter
- Der Kanzler vertritt den Gildenleiter bei dessen Abwesenheit
- Ständige Ausschüsse des Gildenrates
Die ständigen Ausschüsse des Gildenrats befassen sich mit verschiedenen Themen die zur Aufrechterhaltung und Förderung von Forschung und Lehre notwendig sind. Dies sind im Einzelnen:
- Forschung
- Lehre
- Finden und Fördern akademischen Nachwuchses
- Bibliothek
- Beziehungen zu anderen Akademien
- Budget
- Globule
- Ethikkomission
Die ständigen Ausschüsse erarbeiten Beschlußvorlagen, die im Gildenrat entschieden werden
- Gildenversammlung
- Die Gildenversammlung besteht aus allen Dozenten und Lehrmeistern der Akademie. Sie tritt vierteljährlich zusammen. Den Vorsitz führt der Kanzler. Sie hat gegenüber dem Gildenrat ein Antrags- und Auskunftsrecht. Ihr Hauptzweck ist die Beratung und Diskussion wesentlicher Beschlüsse des Gildenrates.
- Sollte nach einem Veto des Gildenleiters gegen einen Beschluß des Gildenrates innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung erzielt werden, können beide Seiten die Einberufung der Gildenversammlung beantragen, die sich mit der Thematik befaßt und eine für alle bindende Entscheidung fällt.
- Wahlbefristung
- Alle Gilden-internen Anträge, egal welchem Gremium vorgelegt, unterliegen einer Beschlussfrist von zwei Wochen.
Wenn diese Frist abgelaufen ist, wertet der Gildenleiter bzw.
Gildenkanzler oder ein Dekan in Vertretung die Stimmen aus.
Eine eventuell folgende Stichwahl ist ebenfalls auf zwei
Wochen befristet.
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